Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in Wuppertal


Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz charakterisiert sich eher selten dadurch, dass Ihnen der Kollege oder auch die Kollegin hechelnd, sabbernd und mit irrem Blick bis auf die Toilette folgt. In der Regel laufen diese Vorgänge deutlich subtiler ab und werden dadurch vom Umfeld nicht so schnell bemerkt. Hierzu zählen eindeutige Angebote bzgl. gemeinsamer sexueller Aktivitäten, unerwünschte Umarmungen, Klapse auf den Po usw. usf. Öffentlichere, aber dadurch nicht zwangsläufig für jeden offensichtlichere Ausprägungen sind bspw. anzügliche Bemerkungen vor den Kollegen, die das Opfer in seiner Würde angreifen und in eine Ecke schieben.

 

Wann auch immer Sie sich am Arbeitsplatz bedrängt oder genötigt fühlen, die Ermittler der Kurtz Detektei Wuppertal bieten Ihnen fachkundigen Rat und diskrete Hilfe. Gleiches gilt für Vorgesetzte, denen von derlei Vorgängen berichtet wurde und die der Angelegenheit innerbetrieblich auf den Grund gehen möchten: 0202 5289 0063.


Belästigung im Betrieb; Wirtschaftsdetektei Wuppertal, Wirtschaftsdetektiv Wuppertal
Die Herabsetzung einzelner Kollegen kann zu einer Art Gruppensport ausufern, wenn anfänglichen diesbezüglichen Bemerkungen und Aktionen nicht zeitnah ein Riegel vorgeschoben wird.

Sexuelle Belästigung schädigt Opfer und Arbeitgeber


Reales Beispiel aus dem Bekanntenkreis unserer Mitarbeiter: Frau Meier kam morgens ins Büro. Halb geschlossene Lider und dezente Augenringe deuteten darauf hin, dass sie schlecht geschlafen hatte. Jeder vernünftige und wohlerzogene Mensch würde Rückschlüsse auf Schlafstörungen oder privaten Kummer ziehen. Nicht so Herr Schmidt! Als er seine Kollegin erblickte, rief er über diverse Arbeitsplätze anderer Kollegen hinweg: "Na, Frau Meier, heute Nacht wieder Hochleistungssport auf der Matratze getrieben?"

 

Genau hier ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung schon erfüllt. Es geht nicht um die flapsige Ausdrucksweise des Herrn Schmidt, sondern um den inhaltlichen Kern der Frage. Ob Frau Meier in der vergangenen Nacht Geschlechtsverkehr gehabt habe, ist eine sehr persönliche und anzügliche Frage, die nur gestellt werden sollte, wenn zwischen dem Fragesteller und der Befragten ein entsprechend enges Verhältnis auf persönlicher Ebene bestünde. Da dies hier nicht der Fall war, es sich bei Herrn Schmidt vielmehr um einen Kollegen handelte, den Frau Meier grundsätzlich gerne mied, hatte diese Frage einen belästigenden Charakter. Frau Meier ärgerte sich über das Verhalten des Kollegen, doch letztlich sagte sie sich, Schwamm drüber, und versuchte, den Kollegen durch Ignorieren nicht weiter zu bestärken. 

 

Auch wenn die Aussage an sich nicht bedrohlich war, so bilden genau solche Aktionen den Grundstock für tiefergehende Diskriminierungen am Arbeitsplatz, die im weiteren Verlauf zu Formen von Mobbing, Bedrohung und auch Stalking auswachsen können. Das Arbeitsklima verschlechtert sich für das Opfer, entsprechend werden die Leistungen nachlassen – denn wer kann schon mit voller Motivation und Konzentration arbeiten, wenn ihm bereits die reine Aussicht, ins Büro gehen zu müssen, zuwider ist. Entsprechend liegt es nicht nur im Interesse der Opfer, sondern auch des Betriebs, solche interkollegialen Diskrepanzen zu beseitigen – durch Abmahnung oder durch Kündigung der Täter. Um die Verantwortlichen zu identifizieren und Beweise zu sammeln, die arbeitsrechtliche Schritte stützen, stehen Ihnen unsere Detektive aus Wuppertal zur Verfügung: kontakt@kurtz-detektei-wuppertal.de.